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Vertragsbedingungen

Vertragsdauer

Der Vertrag umfasst ein Schuljahr. Er verlängert sich, falls nicht bis zum 31. Mai des betreffenden Schuljahres eine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Unterrichtsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.    

Abmeldung

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur möglich, wenn ein/eine NachfolgerIn in den Vertrag eintreten kann. In diesem Fall beträgt die Stornogebühr eine komplette Monatsgebühr.

 

Probezeit

 Bei den Musikentdeckern, im Instrumentenbasiskurs und Chor gelten die beiden ersten Unterrichtseinheiten als kostenpflichtige Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag zum Ablauf der 2. Unterrichtseinheit gekündigt werden. Wir berechnen eine Monatsgebühr und die Bearbeitungsgebühr.

Nach dem 31.10.2022 entfällt die Probezeit für Neuanmeldungen.

 

Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers/der Schülerin ausfallen, sind gebührenpflichtig. Kann der Unterricht nicht wahrgenommen werden, soll die Musikschule rechtzeitig verständigt werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden auf schriftlichen Antrag zum Schuljahresende erstattet.

 

Onlineunterricht bei Schließung der Musikschule

In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von behördlicher Anordnung, Unwetter und Fällen höherer Gewalt unterrichten wir automatisch online. Es findet kein Präsenzunterricht statt, Unterrichtsgebühren werden nicht erstattet.

 
Ferien

Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.

 

Ausschluss

Die Musikschule behält sich vor, SchülerInnen aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen.

 

Gebühren

Die Unterrichtsgebühren werden zum Ersten eines jeden Monats in 11 Raten von September bis Juli per Lastschrift eingezogen. Der August ist gebührenfrei.

Die Bearbeitungsgebühr wird im Herbst jeden Jahres fällig – auch in der Probezeit. Sie entfällt für in der Gebührentabelle gekennzeichnete Kurse und für Mitglieder im Verein "Musikschule Sauerlach-Brunnthal e.V.", deren Kinder und Ehegatten.

Belegen mehrere Familienmitglieder Einzelunterricht oder Gruppen-Kurse, so erhalten sie Familien-Rabatt gemäß der Gebührentabelle.

Für Erwachsene erfolgt ggfs. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle.

Je nach Wohnort erfolgt ggf. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle. Dieser Zuschlag ist abhängig von der Höhe eines eventuellen Zuschusses der jeweiligen Gemeinde.

Aufsicht und Haftung

Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit und beginnt und endet im Unterrichtsraum.

Der/die SchülerIn haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtungen der Musikschule.

 

Nebenabreden

Stand: März 2022