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Vertragsbedingungen

Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für 1 Schuljahr. Die Unterrichtsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.             

Abmeldung
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur möglich, wenn ein Nachfolger in den Vertrag eintritt.

Probezeit
Für Teilnehmer am Musikgarten, Musikalischer Früherziehung, Grundausbildung und Chor beträgt die Probezeit 6 Wochen. Berechnet wird die Unterrichtsgebühr für den jeweils angebrochenen Monat.

Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Kann der Schüler  den Unterricht nicht wahrnehmen, soll die Musikschule rechtzeitig verständigt werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden auf schriftlichen Antrag  erstattet.

Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Ausschluss
Die Musikschule behält sich vor, Kursteilnehmer aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen.

Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden zum Ersten eines jeden Monats in 11 Raten von September bis Juli per Lastschrift eingezogen. Der August ist gebührenfrei.

Eine Bearbeitungsgebühr wird Ende November eines Jahres fällig. Sie entfällt für in der Gebührentabelle gekennzeichneten Kurse und für Mitglieder im Verein "Musikschule Sauerlach e.V.", deren Kinder und Ehegatten.

Belegen mehrere Familienmitglieder Einzelunterricht oder Gruppen-Kurse, so erhalten sie Familien-Rabatt gemäß der Gebührentabelle.

Je nach Stand (Erwachsener, Student etc.) des Kursteilnehmers erfolgt ggfs. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle.

Je nach Wohnort des Kursteilnehmers erfolgt ggf. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle. Dieser Zuschlag ist abhängig von der Höhe eines eventuellen Zuschusses der jeweiligen Gemeinde.

Aufsicht und Haftung

Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit und beginnt und endet im Unterrichtsraum.

Der Kursteilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtungen der Musikschule.

Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.

Stand: April 2006



 
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