Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für 1 Schuljahr.
Die Unterrichtsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen
vergeben.
Abmeldung
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur
möglich, wenn ein Nachfolger in den Vertrag eintritt.
Probezeit
Für Teilnehmer am Musikgarten, Musikalischer
Früherziehung, Grundausbildung und Chor beträgt die Probezeit 6 Wochen.
Berechnet wird die Unterrichtsgebühr für den jeweils angebrochenen Monat.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf
Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Kann der
Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, soll die Musikschule rechtzeitig
verständigt werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft
ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig.
Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden auf
schriftlichen Antrag erstattet.
Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen
Schulferien zusammen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ausschluss
Die Musikschule behält sich vor,
Kursteilnehmer aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen.
Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden zum Ersten eines
jeden Monats in 11 Raten von September bis Juli per Lastschrift eingezogen. Der
August ist gebührenfrei.
Eine Bearbeitungsgebühr wird Ende November eines Jahres fällig. Sie entfällt
für in der Gebührentabelle gekennzeichneten Kurse und für Mitglieder im Verein
"Musikschule Sauerlach e.V.", deren Kinder und Ehegatten.
Belegen mehrere Familienmitglieder Einzelunterricht oder Gruppen-Kurse, so
erhalten sie Familien-Rabatt gemäß der Gebührentabelle.
Je nach Stand (Erwachsener, Student etc.) des Kursteilnehmers erfolgt ggfs.
ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle.
Je nach Wohnort des Kursteilnehmers erfolgt ggf. ein Zuschlag gemäß der
Gebührentabelle. Dieser Zuschlag ist abhängig von der Höhe eines eventuellen
Zuschusses der jeweiligen Gemeinde.
Aufsicht und Haftung
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt. Eine Aufsicht
besteht nur während der Unterrichtszeit und beginnt und endet im
Unterrichtsraum.
Der Kursteilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtungen
der Musikschule.
Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2006